project controlling


Die Begleitende Kontrolle erbringt Leistungen für den Auftraggeber bei der Entwicklung, Planung und Ausführung des Bauprojektes als unabhängige Kontrollinstanz im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips.

Die Begleitende Kontrolle überprüft laufend, unmittelbar und projektbegleitend die Projektdaten, stellt Abweichungen unverzüglich fest und meldet diese dem Auftraggeber in Form von anlassbezogenen Stellungnahmen und periodischen Berichten.

Die Begleitende Kontrolle ist eine originäre Auftraggebertätigkeit, die - vor allem im öffentlichen Bereich - auf Grund vermeidender Selbstkontrollen des Auftraggebers, an einen unabhängigen und externen Auftragnehmer übertragen wird.

Die Gesamtleistung der Begleitenden Kontrolle umfasst in jeder Projektphase die Erfüllung der Grundleistungen in folgenden Handlungsbereichen:

A - Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
B - Qualitäten und Quantitäten
C - Kosten und Finanzierung
D - Termine und Kapazitäten

Die Leistungen der Begleitenden Kontrolle werden in 5 Projektphasen erbracht. Diese sind wie folgt definiert:

01 - Projektvorbereitung
02 - Planung
        x Vorentwurf
        x Entwurf
        x Einreichung

03 - Ausführungsvorbereitung
        x Ausführungsplanung
        x Kostenermittlungsgrundlagen

04 - Ausführung
        x Künstlerische Oberleitung
        x Technische Oberleitung
        x Geschäftliche Oberleitung
        x Örtliche Bauaufsicht

05 - Projektabschluss