Die Begleitende
Kontrolle erbringt Leistungen für den Auftraggeber bei der Entwicklung,
Planung und Ausführung des Bauprojektes als unabhängige
Kontrollinstanz im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips.
Die Begleitende Kontrolle überprüft
laufend, unmittelbar und projektbegleitend die Projektdaten, stellt
Abweichungen unverzüglich fest und meldet diese dem Auftraggeber
in Form von anlassbezogenen Stellungnahmen und periodischen Berichten.
Die Begleitende Kontrolle ist eine originäre
Auftraggebertätigkeit, die - vor allem im öffentlichen
Bereich - auf Grund vermeidender Selbstkontrollen des Auftraggebers,
an einen unabhängigen und externen Auftragnehmer übertragen
wird.
Die Gesamtleistung der Begleitenden Kontrolle
umfasst in jeder Projektphase die Erfüllung der Grundleistungen
in folgenden Handlungsbereichen:
A - Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
B - Qualitäten und Quantitäten
C - Kosten und Finanzierung
D - Termine und Kapazitäten
Die Leistungen der Begleitenden Kontrolle werden
in 5 Projektphasen erbracht. Diese sind wie folgt definiert:
01 - Projektvorbereitung
02 - Planung
x
Vorentwurf
x Entwurf
x Einreichung
03 - Ausführungsvorbereitung
x
Ausführungsplanung
x Kostenermittlungsgrundlagen
04 - Ausführung
x
Künstlerische Oberleitung
x Technische Oberleitung
x Geschäftliche
Oberleitung
x Örtliche
Bauaufsicht
05 - Projektabschluss |