Die Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen
und Tätigkeiten bei komplexen Projekten erfordern nicht nur Planung
und Kontrolle schon im Vorfeld, sondern auch bei der Umsetzung bzw.
Ausführung, d.h. auf der Baustelle ist eine Kontrolle und zentrale
Steuerung notwendig. Diese Vor-Ort-Überwachung übernimmt
eben die Örtliche Bauaufsicht. Sie umfasst grundsätzlich:
• Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes
• Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen
• Überwachung auf Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung
durch die ausführenden Unternehmen
• Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen,
Angaben und Anweisungen des Auftraggebers
• Überwachung auf Einhaltung der technischen Regeln
• Überwachung auf Einhaltung der behördlichen Vorschreibungen
• Erstellung und laufende Aktualisierung des Ausführungszeitplanes
• Überwachung auf Einhaltung des Zeitplanes
• Unverzügliche Warnpflicht bei Vorgängen, die ein
Abweichen gegenüber Kosten, Terminen und Qualität zur Folge
haben
• Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden
Unternehmen
• Abnahme von Leistungen und Teilleistungen
• Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße
• Führung des Baubuches
• Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
• Übernahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung
im Einvernehmen mit der Projektsteuerung
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Anforderungen, die an eine
Örtliche Bauaufsicht gestellt werden. ARGE-PLAN-Mitglieder
haben im Laufe der Jahre bei einer Vielzahl von Projekten sehr erfolgreich
die Örtliche Bauaufsicht übernommen und sind auch in Zukunft
gerne bereit, die dabei gesammelten Erfahrungen anzubieten.
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