project supervision


Die Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen und Tätigkeiten bei komplexen Projekten erfordern nicht nur Planung und Kontrolle schon im Vorfeld, sondern auch bei der Umsetzung bzw. Ausführung, d.h. auf der Baustelle ist eine Kontrolle und zentrale Steuerung notwendig. Diese Vor-Ort-Überwachung übernimmt eben die Örtliche Bauaufsicht. Sie umfasst grundsätzlich:

• Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes
• Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen
• Überwachung auf Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung durch die ausführenden Unternehmen
• Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Angaben und Anweisungen des Auftraggebers
• Überwachung auf Einhaltung der technischen Regeln
• Überwachung auf Einhaltung der behördlichen Vorschreibungen
• Erstellung und laufende Aktualisierung des Ausführungszeitplanes
• Überwachung auf Einhaltung des Zeitplanes
• Unverzügliche Warnpflicht bei Vorgängen, die ein Abweichen gegenüber Kosten, Terminen und Qualität zur Folge haben
• Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
• Abnahme von Leistungen und Teilleistungen
• Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße
• Führung des Baubuches
• Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
• Übernahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der Projektsteuerung

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Anforderungen, die an eine Örtliche Bauaufsicht gestellt werden. ARGE-PLAN-Mitglieder haben im Laufe der Jahre bei einer Vielzahl von Projekten sehr erfolgreich die Örtliche Bauaufsicht übernommen und sind auch in Zukunft gerne bereit, die dabei gesammelten Erfahrungen anzubieten.